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MINI Cooper SE 3-Türer: Offizieller Stromverbrauch kombiniert in kWh/100km: 16,9-14,9 (NEFZ) / 17,6-15,2 (WLTP) / Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 203-233 km.

DER VOLLELEKTRISCHE MINI. JETZT AUCH IN DER NEUEN RESOLUTE EDITION.

ELEKTRISIERENDER FAHRSPASS, TOP-KONDITIONEN & INNOVATIVE LADELÖSUNGEN.

 

Der MINI Cooper SE ist das, was MINI ausmacht, und noch viel mehr: Gokart-Feeling 2.0 ab der ersten Sekunde, vereint mit ikonischem Design und smarter Einfachheit. Und diesen gibt es jetzt auch in der MINI Resolute Edition, die ein klares Statement setzt für außergewöhnliches Design mit der Lackierung in Rebel Green und weiteren editionsspezifischen Umfängen im Ex- und Interieur. Entdecken Sie jetzt unsere Aktionsangebote für den vollelektrischen MINI mit Top-Konditionen und sichern Sie sich zu Ihrem elektrisierendem Fahrspaß bis zu 6.750,– EUR** Umweltbonus.

INNOVATIVE LADELÖSUNGEN.

Dank MINI Charging ist laden, so einfach wie nie. Denn Sie haben mit insgesamt über 200.000 Ladepunkten Zugriff auf eines der größten Ladenetzwerke Europas. Mit der MINI App behalten Sie jederzeit den Überblick über die verbleibende Reichweite, den Ladestatus sowie nächstgelegene Lademöglichkeiten und genießen viele weitere komfortable Features für ein einfaches Lademanagement. 

SO LADEN SIE IHREN MINI.

Einfach laden. Die elektrifizierten MINI Modelle.

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CHARGING FLYER HERUNTERLADEN

JETZT ANGEBOT MIT BIS ZU 6.750,– EUR** UMWELTBONUS SICHERN.

Fordern Sie Ihr individuelles Angebot mittels Kontaktformular an. Ihr persönlicher MINI Verkaufsberater wird Sie dann so schnell wie möglich kontaktieren, um mit Ihnen Ihr Angebot durchzusprechen, wichtige Details zu klären und Ihre offenen Fragen zu beantworten. 

** Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de

Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.mini.de/wltp.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.

Konzept, Layout und Programmierung von meinautohaus.de